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   BVerwG, 04.02.1986 - 4 B 7.86, 4 B 8.86, 4 B 9.86   

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https://dejure.org/1986,2395
BVerwG, 04.02.1986 - 4 B 7.86, 4 B 8.86, 4 B 9.86 (https://dejure.org/1986,2395)
BVerwG, Entscheidung vom 04.02.1986 - 4 B 7.86, 4 B 8.86, 4 B 9.86 (https://dejure.org/1986,2395)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Februar 1986 - 4 B 7.86, 4 B 8.86, 4 B 9.86 (https://dejure.org/1986,2395)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines Bauvorhabens - Blockinneres - Hauptgebäude - Nebengebäude - Nähere Umgebung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 34 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 740
  • DÖV 1986, 801
  • BRS 46 Nr. 64
 
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Wird zitiert von ... (33)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2013 - 10 B 4.12

    Nachbarklage vor dem Oberverwaltungsgericht gegen ein Bauvorhaben in der Nähe des

    Für die Beurteilung, ob sich ein Vorhaben in Bezug auf die Bauweise und die Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, ist auch entscheidend, ob und in welcher Tiefe Gebäude im Blockinneren bereits vorhanden sind und ob es sich dabei um Hauptgebäude oder Nebengebäude handelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Februar 1986 - BVerwG 4 B 7.86 u.a.-, NVwZ 1986, 740, juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2017 - 5 S 1003/16

    Rücknahme eines Bauvorbescheides für Einkaufszentrum

    Auch ein von seinem Bauvolumen her den gesetzten Rahmen überschreitendes Vorhaben kann, wenn auch nur ausnahmsweise, noch in eine harmonische Beziehung zur vorhandenen Bebauung treten (BVerwG, Beschluss vom 4.2.1986 - 4 B 7.86 u.a.- NVwZ 1986, 740, juris).
  • OVG Sachsen, 30.07.2020 - 1 A 23/17

    Baugenehmigung; Genehmigungsfiktion; Vollständigkeitsbescheinigung; Innenbereich

    13 Sie verteidigt das angegriffene Urteil und hält das Vorhaben nach den vom Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 4. Februar 1986 - 4 B 7.86 -, juris Rn. 3) entwickelten Maßstäben für die Bebauung im Blockinneren für planungsrechtlich unzulässig.

    31 Das "Wohnen in zweiter Reihe", welches die Beklagte unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Februar 1986 (a. a. O.) abzuwehren sucht, ist kein die Art der baulichen Nutzung betreffender Umstand.

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